Beiträge für die Mitgliedschaft in der VfA
Sie können als freischaffende/r Architekt/in oder als Student/in die Mitgliedschaft in der Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V. beantragen.
Für Architekten/Architektinnen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
Neumitglied
- 1. Jahr 150,00 Euro
danach
- bis 3 Mitarbeiter 516,00 Euro
- ab 4 bis 8 Mitarbeiter 1.021,00 Euro
- ab 9 bis 18 Mitarbeiter 1.535,00 Euro
- ab 19 und mehr Mitarbeiter 2.592,00 Euro
- nicht mehr Tätige 147,00 Euro
Für Angestellte beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
- Angestellte bei VfA-Mitgliedern 129,00 Euro
- Angestellte VfA-Mitglieder 258,00 Euro
(im ersten Kalenderjahr wie ein Neumitglied 150,00 Euro)
Für Studenten / Studentinnen entfällt der Jahresbeitrag:
- Studentin/Student mit Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung) sind beitragsfrei gestellt.
Die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) beschließt bei ihrem Zusammenkommen zum Ende des Jahres die Beiträge für das kommende Jahr.