Beiträge für die Mitgliedschaft in der VfA

Sie können als freischaffende/r Architekt/in oder als Student/in die Mitgliedschaft in der Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V. beantragen.


Für Architekten/Architektinnen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

Neumitglied

  • 1. Jahr 150,00 Euro 

danach

  • bis 3 Mitarbeiter 516,00 Euro 
  • ab 4 bis 8 Mitarbeiter 1.021,00 Euro 
  • ab 9 bis 18 Mitarbeiter 1.535,00 Euro 
  • ab 19 und mehr Mitarbeiter 2.592,00 Euro 
  • nicht mehr Tätige 147,00 Euro 

Für Angestellte beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

  • Angestellte bei VfA-Mitgliedern 129,00 Euro
  • Angestellte VfA-Mitglieder 258,00 Euro
    (im ersten Kalenderjahr wie ein Neumitglied 150,00 Euro)

Für Studenten / Studentinnen entfällt der Jahresbeitrag:

  • Studentin/Student mit Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung) sind beitragsfrei gestellt.

Die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) beschließt bei ihrem Zusammenkommen zum Ende des Jahres die Beiträge für das kommende Jahr.