Die VfA

Die VfA setzt sich seit Ihrer Gründung im Jahr 1958 als Berufsverband engagiert für freischaffend Tätige ein:

  • Architekten/-innen
  • Innenarchitekten/-innen
  • Garten- und Landschaftsarchitekten/-innen
  • Stadt- und Raumplaner/-innen
  • Studenten/-innen dieser Fachrichtungen

Die VfA-Mitglieder vertreten in den Architektenkammern der Länder und des Bundes konsequent die Interessen der Büroinhaber/-innen und ihrer Mitarbeiter.

Ergebnisse dieses Engagements sind:

  • Die Schaffung der Berufsordnung mit dem Schutz der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“
  • Die Bildung der Architektenkammern,
  • Die Etablierung von grundlegenden Anforderungen an die Berufsausbildung,
  • Die Entwicklung und der Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • Die Entwicklung und Förderung des Wettbewerbswesens

Heute engagieren sich 11 Landes- und 38 Bezirksgruppen für die Existenzsicherung des freischaffenden Berufsstandes. Das VfA-Präsidium und die Bundesgeschäftsstelle in Berlin machen ihren Einfluss in allen wichtigen Dachverbänden geltend:

  • Architects‘ Council of Europe (ACE) in Brüssel
  • Bundesarchitektenkammer (BAK) in Berlin
  • Bundesverband Freier Berufe (BFB) in Berlin
  • Deutscher Kulturrat in Berlin
  • Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) in Berlin
  • Förderverein Bundesstiftung Baukultur
  • Verbändegespräche